Leit­linie zum Umgang mit Forschungsdaten


Die Univer­sität Trier setzt sich zum Ziel, in Ergän­zung zu den Leit­li­nien zur Siche­rung der guten wissen­schaft­li­chen Praxis den quali­täts­ge­si­cherten und nach­hal­tigen Umgang mit Forschungs­daten zu fördern. Sie sieht in der Aufbe­wah­rung und Bereit­stel­lung von Forschungs­daten einen wich­tigen Beitrag zur Gene­rie­rung wissen­schaft­li­cher Erkennt­nisse sowie zur Siche­rung der Forschungs­qua­lität. Sie fördert und unter­stützt den freien Zugang zu Forschungs­daten, wenn dies (datenschutz-)rechtlich möglich ist. Der Umgang mit Forschungs­daten soll unter Berück­sich­ti­gung fach­spe­zi­fi­scher Anfor­de­rungen folgende Grund­sätze berücksichtigen:

  • Forschungs­daten bilden die Grund­lage der wissen­schaft­li­chen Forschungs­ar­beit und stellen zugleich zentrale Ergeb­nisse des wissen­schaft­li­chen Erkennt­nis­pro­zesses dar. Sie entstehen z. B. durch die Samm­lung, Erfas­sung und Erschlie­ßung von Text‑, Bild- und Multi­me­dia­daten sowie Arte­fakten, die Durch­füh­rung von Inter­views oder Umfragen, durch Gerä­te­mes­sungen oder Simu­la­tionen. Zusammen mit der Doku­men­ta­tion zur metho­di­schen Vorge­hens­weise sowie Infor­ma­tionen zur einge­setzten Soft­ware gewähr­leisten Forschungs­daten die Nach­voll­zieh­bar­keit der Hypo­the­sen­bil­dung und Ergeb­nis­for­mu­lie­rung und stellen die Repli­zier­bar­keit der Unter­su­chung sicher.
  • Das Forschungs­da­ten­ma­nage­ment schließt alle Phasen des Forschungs­pro­zesses von der Daten­er­fas­sung, ‑bear­bei­tung, ‑analyse, ‑siche­rung, ‑archi­vie­rung bis zur Publi­ka­tion ein. Dazu gehören Maßnahmen zur Siche­rung der Daten­in­te­grität, der Doku­men­ta­tion des Forschungs­kon­textes sowie zur Siche­rung der lang­fris­tigen Nach­nutz­bar­keit. Bei der Durch­füh­rung des Forschungs­da­ten­ma­nage­ments sind fach­spe­zi­fi­sche Leit­li­nien und Stan­dards zu berücksichtigen.
  • Das Forschungs­da­ten­ma­nage­ment erfolgt unter Beach­tung der Vorgaben von Forschungs­för­der­or­ga­ni­sa­tionen, Koope­ra­ti­ons­part­nern, Daten­an­bie­tern und Fachgesellschaften.
  • Es wird empfohlen vor Beginn eines Forschungs­vor­ha­bens einen Daten­ma­nage­ment­plan zu erstellen und während des Forschungs­pro­zesses fort­zu­schreiben, mit dem Ziel, den syste­ma­ti­schen und nach­hal­tigen Umgang mit den Forschungs­daten zu gewähr­leisten und die Einbin­dung in die vorge­se­henen Infra­struk­turen zu garantieren.
  • Die Verant­wor­tung für das Forschungs­da­ten­ma­nage­ment liegt bei den Forschenden sowie bei den Leitenden eines Forschungs­vor­ha­bens. Die Leitung erar­beitet gemeinsam mit den Mitar­bei­tenden Regeln für den Umgang mit den Forschungs­daten im Forschungs­vor­haben. Sie beachten dabei die Leit­li­nien zur Siche­rung der guten wissen­schaft­li­chen Praxis der Univer­sität Trier. Des Weiteren sind die wissen­schaft­li­chen und recht­li­chen Inter­essen der Forschenden zu berücksichtigen.
  • Die für die Nach­nut­zung rele­vanten Forschungs­daten sollen, sofern es die recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen zulassen, in natio­nalen oder inter­na­tio­nalen fach­spe­zi­fi­schen Daten­re­po­si­to­rien unter entspre­chender Lizen­zie­rung öffent­lich zugäng­lich gemacht werden; sofern diese Möglich­keit nicht besteht, sollen die Spei­che­rung und Archi­vie­rung der Forschungs­daten in über­re­gio­nalen fach­über­grei­fenden Repo­si­to­rien oder in der lokalen IT- Infra­struktur der Univer­sität erfolgen. Die Aufbe­wah­rung von gemäß Punkt‌ 4 und 5 gewon­nenen primären Forschungs­daten, im Sinne der guten wissen­schaft­li­chen Praxis, wird im Regel­fall durch geeig­nete Infra­struktur und Services durch die Univer­sität ermöglicht.
  • Die Forschenden beachten beim Forschungs­da­ten­ma­nage­ment ethi­sche, daten­schutz- und urhe­ber­recht­liche oder geheim­hal­tungs­wür­dige Belange. Bei einer Über­tra­gung von Nach­nut­zungs- oder Veröf­fent­li­chungs­rechten an Dritte soll darauf geachtet werden, dass die Daten für wissen­schaft­liche Zwecke frei verfügbar bleiben.

Die Univer­sität Trier unter­stützt die Forschenden bei der Umset­zung dieser Leit­li­nien durch geeig­nete Maßnahmen. Dies umfasst u. a. Bera­tungen hinsicht­lich orga­ni­sa­to­ri­scher, recht­li­cher und tech­ni­scher Aspekte des Forschungs­da­ten­ma­nage­ments sowie Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung von Daten­ma­nage­ment­plänen, der Entwick­lung einer projek­tei­genen Stra­tegie zur Umset­zung des Forschungs­da­ten­ma­nage­ments und der Bereit­stel­lung der IT-Infra­struktur. Die Methoden des fach­spe­zi­fi­schen Forschungs­da­ten­ma­nage­ments sollen gemeinsam mit den Fach­be­rei­chen in Lehre und Fort­bil­dung ange­messen veran­kert werden.

Die Univer­sität Trier koope­riert beim Forschungs­da­ten­ma­nage­ment mit anderen wissen­schaft­li­chen Insti­tu­tionen und Infra­struk­tur­ein­rich­tungen und betei­ligt sich an natio­nalen und inter­na­tio­nalen Entwick­lungs­pro­zessen zum Aufbau von Informationsinfrastrukturen.

Die Univer­sität Trier erar­beitet in Verbin­dung mit den Fach­be­rei­chen und zentralen Einrich­tungen Hand­lungs­emp­feh­lungen zur konkreten Umset­zung dieser Leit­li­nien und entwi­ckelt sie konti­nu­ier­lich weiter, um dem fort­lau­fenden Diskus­sions- und Entwick­lungs­pro­zess im Bereich des Forschungs­da­ten­ma­nage­ments und dem Auf- und Ausbau der IT-Infra­struk­turen Rech­nung zu tragen.

Trier, 13.12.2018

Prof. Dr. Michael Jäckel
Vorsit­zender des Senats und Präsi­dent der Univer­sität Trier

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