Forschungsdaten bereitstellen
Drittmittelgeber wie z.B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft, fordern die Veröffentlichung der Forschungsdaten nach den FAIR-Prinzipien, solange die Wahrung von Rechten Dritter nicht entgegensteht. „Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht.“[1] Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist neben der Entwicklung einer Strategie für die digitale Langzeitarchivierung, die Erhebung der Metadaten auch die Datendokumentation notwendig. Sie beschreibt, in welchem Kontext, mit welchen Werkzeugen und Methoden sowie unter welchen Bedingungen die Forschungsdaten erzeugt, gespeichert, bearbeitet und analysiert wurden. Die genannten Arbeiten beschreiben das professionelle Forschungsdatenmanagement, das bereits in der Planungsphase eines Forschungsprojektes einsetzt. In der Projektvorbereitung werden Richtlinien für den Umgang mit den Forschungsdaten vereinbart und in einem Datenmanagementplan festgehalten. Er wird während des Forschungsprozesses fortgeschrieben und den zu archivierenden Daten beigelegt. Nur so kann die spätere Nachnutzung und Nachvollziehbarkeit von Forschungsdaten gewährleistet werden.
[1] Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, 30.09.2015.